Haftpflichtversicherung Vergleich

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Vorsorgeversicherungen die man haben kann! Starten Sie jetzt den Vergleich:

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Wozu ist eine private Haftpflichtversicherung gut?

Es handelt sich hierbei um einen Versicherungsvertrag, der den Versicherungsnehmer vor Forderungen gegenüber eines anderen schützt wenn diesem ein Schaden zugefügt wurde. Wenn diese Forderung gerechtfertigt ist, tritt die Haftpflichtversicherung für den Versicherten monetär ein. Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen der Deutschen! Ein vorangehender Vergleich spart hier außerdem Kosten.

Jeder voll deliktsfähige Mensch ist nach deutschem Gesetz in vollem Umfang zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen verletzt. Das ergibt sich aus dem §823 BGB. Die Konsequenz daraus lautet, dass durch eine Unachtsamkeit, bei der ein anderer Mensch oder eine Sache zu Schaden gekommen ist, nach geltendem Recht eine Ausgleichszahlung erfolgen muss. Die Versicherung durch eine Haftpflicht hilft dabei nicht plötzlich vor einem Berg an Schulden zu stehen, wenn etwas Blödes passiert.

Die private Haftpflichtversicherung ist entgegen seinem Namen keine gesetzliche Pflichtversicherung. Somit ist jedem frei gestellt, ob er eine derartige Versicherung abschließt. Jedoch ist diese Police unter allen abschließbaren Versicherungen für jeden dringlichst zu empfehlen. Nicht zuletzt, weil die Haftpflicht dank relativ geringer Beiträge für jeden erschwinglich ist. Wer einen Vergleich zu Rate zieht kann bereits ab unter 2 Euro pro Monat eine Basisversicherung finden und so sicher sein, dass die Versicherung im Schadensfall finanziell für einen einsteht.

Nicht nur die Übernahme der entstehenden Kosten durch Forderungen sind interessant, auch der passive Rechtsschutz ist ein Pluspunkt der Haftpflicht. Denn wenn eine Forderung durch andere im Raum steht, prüft die Versicherungsgesellschaft die Rechtmäßigkeit und wehrt sie unter Umständen gerichtlich für den Versicherten ab. Somit dient die Privathaftpflicht in entsprechenden Bereichen wie eine Rechtsschutzversicherung.


Wann tritt die private Haftpflichtversicherung ein?

Die Haftpflichtversicherung tritt dann auf den Plan, wenn entweder die Sorgfaltspflicht nach §823 BGB, bzw. die Vertragspflicht nach §280 BGB verletzt wurde, oder eine Gefährdungshaftung entsteht. Bestimmte Schäden übernimmt jede Haftpflicht (bis auf Ausfalldeckung) bis zum im Vergleich nachzulesenden Maximalbetrag.

Personenschäden

Personenschäden & Sachschäden

Das Kernstück ist die Versicherung gegen Personen- und Sachschäden. Wird jemand anderes von Ihnen z.B. beim Fahrrad fahren angerempelt, oder ein Auto durch ungeschickte Fahrweise beschädigt, zahlt die Haftpflicht den Schaden und Gesundungskosten.

Vermögensschäden

Vermögensschäden

Auch die Übernahme von Vermögensschäden sind immer in der Haftpflichtversicherung fest integriert. Wird jemand durch Ihr Verschulden z.B. daran gehindert einen Flug zu erreichen, kann dieser Mehrkosten durch Taxi und Neukauf eines anderen Tickets als Vermögensschaden gegen Sie geltend machen.

Mietsachschäden

Mietsachschäden

Entgegen sonstiger Bestimmungen über Ausschlüsse gemieteter Dinge sind Beschädigungen an Mietwohnungen versichert. Wenn Sie beispielsweise die Toilettenschüssel zerlegen kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf.

Ausfalldeckung

Ausfalldeckung / Forderungsausfall

Als geschädigter bleibt man dann auch den Kosten sitzen, wenn die Gegenseite keine private Haftpflichtversicherung besitzt! Wenn die Forderung gegenüber dem Verursacher deswegen ausfällt, kann die eigene Versicherung die Kosten regulieren. Das wird als Forderungsausfalldeckung bezeichnet.

Typische Deckungssummen der Police

Schadensart
vonbis
Personen- & Sachschäden3.000.000 €50.000.000 €
Vermögensschäden3.000.000 €50.000.000 €
Mietsachschäden3.000.000 €50.000.000 €

Welche Personen sind in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert?

Eine häufige Frage bei der Privathaftpflicht ist die Frage nach dem Versicherungseinschluss einer bestimmten Person. Diese ist im Detail nur mit genauem Kenntnisstand über die entsprechende Police zu beantworten und orientiert sich an den im Haftpflicht Vergleich angezeigten und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) vereinbarten Einschlüssen.

Viele unterschiedliche Konstellationen denkbar!
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Viele Konstellationen sind möglich.

Es sind viele Konstellationen denkbar. Hat man eine Singlehaftpflicht abgeschlossen, kann die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit nur durch die versicherte Person in Anspruch genommen werden. Eingeschlossen sind aber öfter auch Hausangestellte im Rahmen ihrer Tätigkeit, sowie Kinder, welche sich zum Schadenszeitpunkt in der eigenen Obhut befinden.

Hat man eine Familie und deshalb eine Familienhaftpflicht abgeschlossen, können auch weitere Personen in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein. Das sind in der Regel Ehegatten, bzw. Lebenspartner im gleichen Haushalt, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder und Kinder im eigenen Haushalt, die volljährig, unverheiratet und/oder während ihrer Schul- bzw. Berufsausbildung sind, oder Zivildienst, Grundwehrdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren.

Genauer hinschauen sollte man, ob die Privataftpflicht zusätzlich minderjährige Kinder zwischen 7 und 18 Jahren und deliktsunfähige Kinder (bis 7 Jahre) durch die Haftpflicht mitversichert sind.

Mitversicherte Personen in der Haftpflichtversicherung

Versicherung Hausangestellte Lebenspartner Kinder bis 7 Kinder bis 18 Kinder in Obhut
Singlehaftpflicht wahrscheinlich nein, selten nein nein vielleicht
Familienhaftpflicht wahrscheinlich ja ja, bei Einschluss der Deliktsunfähigkeit ja ja

Welche entgeltlichen oder unentgeltlichen Tätigkeiten können eingeschlossen sein?

Wie der Name private Haftpflicht bereits vermuten lässt erstreckt sich das Aktionsfeld der Versicherung vor allem auf nicht-gewerbliche Lebensbereiche. Je nach Anbieter sind aber auch zusätzliche -zum Teil entgeltliche- Tätigkeiten abgedeckt. Die üblichsten Haftpflicht-Einschlüsse können Sie hier nachlesen.


Tagesmütter

Tagesmütter

Wer als Tagesmutter auf kleine Kinder aufpasst, sollte unbedingt seine Privathaftpflichtversicherung prüfen. Hier wird zwischen entgeltlich und unentgeltlich unterschieden. Wollen Sie eine solche Tätigkeit ausüben, beachten Sie schon im Vergleich ob die AVB beides abdeckt.

Gefälligkeiten

Gefälligkeiten

Es gibt nur wenige Tarife, welche die Nachbarschaftshilfe explizit einschließen! Helfen Sie einem Freund, Nachbarn, oder Bekannten zahlt die private Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht bei einem Haftpflicht-Fall. Wichtig auch: Gefälligkeiten sind nach Definition immer ohne Bezahlung.


Fachpraktikum

Fachpraktischer Unterricht

In der Schule, der Berufsausbildung oder dem Studium entstehende Haftpflichtschäden müssen ebenfalls extra eingeschlossen sein. Hier gelten in der Regel besonders ausgewiesene Höchstgrenzen.

Praktikum

Praktika

Ein Betriebspraktikum oder ein Praktikum in der Ausbildung sollte auch bereits im Haftpflichtversicherung Vergleich berücksichtigt werden, sofern dies beim Versicherungsnehmer ansteht. Dabei ist die Höhe der Bezahlung für das Praktikum in der Regel unrelevant.


Ehrenamt

Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeiten deckt die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls nur dann, wenn dem in den Versicherungsbedingungen gesondert zugestimmt wurde. Gesonderte Ausschlüsse können bestimmte Ehrenämter sein, wie öffentlich/hoheitliche, wirtschaftlich/soziale, oder Ehrenämter mit beruflichem Charakter.


Welche Tiere schließt die allgemeine private Haftpflichtversicherung mit ein?

Der Besitz bestimmter Haustiere hat zum Teil die Pflichtversicherung in einer gesonderten Versicherung zur Folge. Derartige Versicherungen fallen z.B. für eigene Hunde, Pferde und Nutztiere wie Rinder oder Schafe an. Unter den folgenden Umständen kann man aber die Police nutzen.


Kleintiere

Generell: Kleintiere

Wie im Mietvertrag einer Wohnung, gibt es auch in der Privathaftpflicht für häusliche Kleintiere meist keine Sonderbestimmung. Darunter fallen Katzen, Vögel, Hamster und Kaninchen. Knabbert der Hamster also den iPod des Besuchs an, genießen diese Tiere den Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung des Besitzers.



Hunde

Ausnahmen bei Hunden

Die Ausnahme der Hundehaftpflicht ist dann gegeben, wenn es sich bei dem gehüteten Tier nicht um das eigene handelt. Informieren Sie sich auch hier vorher im Vergleich, wenn das Kind öfter mal mit dem Nachbarshund Gassi gehen will. Sofern es sich nicht um einen Listenhund (auch als Kampfhund bezeichnet) handelt und Ihr Kind sich damit nicht sein Taschengeld aufbessert, stehen die Chancen gut, dass der Versicherungsschutz mit der Übernahme der Obhut nicht erlischt.

Pferd

Ausnahmen bei Pferden

Auch auf dem Reiterhof können Sie als nicht-Besitzer aufatmen. Da ein Pferd allein durch seine Größe ein Gefahr erhöhendes Tier ist, sollte dieses in einer gesonderten Pferdehaftpflichtversicherung versichert sein. Werden privat Pferde ausgeliehen ist zuerst diese Versicherung zahlungspflichtig. Nur wenn das Pferd keine eigene Haftpflicht besitzt, kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen an. Prüfen Sie das je nach Bedarf auch schon im Vergleich.

Aber auch hier gilt: vorsichtshalber immer direkt im Vergleich danach schauen!


Schließt die allgemeine private Haftpflichtversicherung auch Fahrzeuge und andere Fortbewegungsmittel mit ein?

Eigentlich sollte jeder wissen, dass das eigene Auto zwingend durch eine Autoversicherung abgesichert sein muss und somit die private Haftpflicht ohne Funktion ist. Doch das KFZ ist bei weitem nicht das einzige Fortbewegungsmittel, das Bestandteil häufiger Fragen ist. Auch bei Rasenmähern, Booten und fremden Autos sind sich viele nicht sicher, ob die Haftpflichtversicherung im Schadensfall einspringt. Hier sind die Versicherungsbedingungen bereits im Haftpflicht-Vergleich zu beachten.

Arbeitsmaschinen

Arbeitsmaschinen

In der Haftpflichtversicherung mit abgedeckt ist auch der Umgang mit Arbeitsmaschinen im nichtgewerblichen Bereich. Wenn durch einen unglücklichen Umstand eine Verletzung einer anderen Person durch den eigenen Rasenmäher entsteht, oder der Krankenfahrstuhl (ohne Zulassungspflicht) einen Sachschaden verursacht, tritt die private Haftpflicht ein.

Fahrrad

Fahrräder

Wenn zum Beispiel bei der Benutzung des eigenen oder geliehenen Fahrrads ein Auto zerkratzt wird, kann die Versicherung auch hier den Haftpflichtschaden übernehmen.


Schiffe / Boote

Schiffe / Boote

Ob geliehene Motorboote, Segelboote oder Ruderboote in der Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind oder nicht, zeigt sich direkt im Haftpflichtversicherung Vergleich. Sollte man eine derartige Freizeitaktivität nicht in Betracht ziehen, kann man sich die Beachtung dieses Punkts im Vergleich getrost sparen.

Modellflugzeug

Modellflugzeuge

Gerade Modellflugzeuge stürzen gerne mal ab. Ist ein daraus folgender Schaden in der Haftpflicht-Police eingeschlossen, braucht man sich keine Sorgen machen, wenn das Flugzeug aus Versehen auf dem Kopf eines Hundes oder Menschen landet.


Surfbrett

Surfbretter

Egal ob ein eigens Surfbrett, oder ein geliehenes: Wenn die Haftpflichtversicherung diese vertraglich gesondert einschließt, kann man auch auf dem Wasser und in den Wellen auf die Versicherung zählen. Wassersportler sollten allerdings ansonsten beachten, dass es darüber hinaus auch eine Wassersporthaftpflicht gibt.

Fremde Fahrzeuge

Fremde Fahrzeuge

Beim KFZ, dem Motorrad oder dem Moped ist der Fahrzeughalter für die Haftpflicht verantwortlich. Besser ist hier auch eine Teilkasko-Versicherung. Ohne die KFZ-Haftpflicht oder Motorradhaftpflicht ist eine Nutzung im Straßenverkehr gesetzlich verboten! Eine zusätzliche Absicherung durch die private Haftpflicht ist aber für Autofahrer sinnvoll.


Welche Schäden im Wohnbereich können von der privaten Haftpflichtversicherung mit versichert werden?

Auch im häuslichen Umfeld ist ein Personenschaden schnell geschehen. Gerade ein Schaden an Menschen oder Gebäuden kann schnell geschehen und in die Millionen gehen. Man bedenke, dass alleine ein Unfall mit einer Berufsunfähigkeit zur Folge hat, dass man mehrere zehntausende Euro Schadensersatz leisten muss. Nicht zuletzt deswegen ist die Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Mit der Privathaftpflicht kann man sich gegen unterschiedlichste selbst verursachte Schäden am oder im Haus absichern. Ob die tatsächlich im Vertrag mit eingeschlossen sind, sieht man direkt im Vergleich. Die private Haftpflicht ist in diesem Zusammenhang eine gute Ergänzung zu anderen Versicherungen, wie der Unfallversicherung, Hausratversicherung, oder der Wohngebäudeversicherung.


Häusliche Abwässer

Häusliche Abwässer

Ein bisschen Unachtsamkeit reicht aus, und man hat den Warnhinweis auf der Flasche übersehen: giftige Chemikalien landen im Ausguss und ein Schaden an der Umwelt entsteht. Der Einschluss "Häusliche Abwässer" in der Hausratversicherung deckt den finanziellen Schaden, der z. B. durch behördliche Strafen entstehen. - zumindest solange man es nicht vorsätzlich macht!

Allmählichkeitsschäden

Allmählichkeitsschäden

In der Regel ist man als Mieter durch die Versicherung vor Schäden geschützt, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen, Feuchtigkeit, Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Ein Schadensfall ist zum Beispiel eine mit vermietete Einbauküche, die durch tägliches Kochen beim Auszug aufgequollen ist und so unbrauchbar geworden ist.


Bauherrenhaftpflicht

Bauherrenhaftpflicht Haus / Grundstück

Wenn die private Haftpflichtversicherung ein Bauherrenhaftpflicht einschließt, dann immer nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Wenn man ein Haus baut, sollte man vor dem Bauvorhaben nicht nur die Baufinanzierung unter Dach und Fach haben, sondern auch die Haftpflichtversicherung noch einmal richtig prüfen und aktualisieren. - Damit man später nicht als hoch verschuldeter Hausbesitzer da steht.

Eigentumswohnung - Vermietung

Vermietete Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung besitzt und diese vermietet, sollte grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung und der Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Die Privathaftpflichtversicherung des Vermieters tritt dann ein, wenn durch einen fahrlässig herbeigeführten Gebäudeschaden des vermieteten Objekts ein Schaden an Personen entstanden ist.


Einfamilienhaus

Einfamilienhaus

Neben der Gebäudeversicherung für Substanzschäden übernimmt die Hausratversicherung Schäden am materiellen Eigentum. Mit der Haftpflichtversicherung als dritte Versicherung im Bunde ist man dann auch bestens versichert, wenn das Haus, oder der Hausrat einen Schaden an Besuchern anrichtet, die z.B. durch den Sturz von einer defekten Treppe eine Entschädigung einklagen.

Mehrfamilienhaus

Zweifamilienhaus / Mehrfamilienhaus

Wohnt man in einem Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus sollte die Haftpflichtversicherung auch explizit Haftungen in dieser Hausart mit abdecken. Das ist aus dem Haftpflichtversicherung Vergleich ersichtlich. Hat der Flur-Putzdienst etwa fahrlässig gehandelt und jemand rutscht unglücklich aus springt die Haftpflichtversicherung für den Schaden ein.


Selbstgenutzte Ferienwohnung

Ferienwohnungen selbst genutzt

Wer eine Ferienwohnung besitzt, sollte im Hausratversicherung Vergleich prüfen, ob eine derartige Abdeckung gegeben ist. Denn auch wenn man sie selbst nutzt kann etwas passieren. Ist jemand zu Besuch, oder verschafft sich auch nur ungerechtfertigt Zugang, kann er Schadensersatz gegenüber dem Besitzer fordern, sollte ihm etwas auf dem Grundstück passieren.

Vermietetes Ferienzimmer

Vermietete Ferienzimmer

Häufige Probleme bei vermieteten Ferienzimmern sind Defekte beim Strom. Ob der Mieter nun einen Stromschlag bekommen hat, oder er stößt sich durch einen Stromausfall den Kopf so sehr, dass er ins Krankenhaus muss: Alle diese Schäden kann eine Privathaftpflicht mit entsprechendem Einschluss zahlen.


Baum / Natur

Unbebaute Grundstücke

Unbebaute Grundstücke sind ein toller Spielplatz für Kinder! Auch wenn ein Schild wie "Eltern haften für ihre Kinder" prominent platziert wurde, ist niemand vor einem Rechtsstreit durch angebliche Fahrlässigkeit geschützt. Auch der Forderungsausfall gegenüber der vielleicht nicht vorhandenen Deckung der Privathaftpflichtversicherung der Eltern wegen z. B. deliktsunfähiger Kinder ist dann abgesichert.

Heizoeltank

Heizöltanks

Ein Heizöltank oder Gastank verursacht im schlimmsten Fall einen erheblichen Schaden. Sachschäden werden von der Hausratversicherung getragen, Personenschäden etwa durch Vergiftungen sollte die Haftpflichtversicherung abdecken!


Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen

Einige Angebote der Haftpflicht Policen beinhalten auch eine neue Klausel, die auch Personenschäden durch Solaranlagen abdecken. Damit kann die Haftpflichtversicherung auch diese Lücke schließen und zusammen mit der Verdienstausfallversicherung für die Photovoltaikanlage einen optimalen Schutz für dieses Unternehmen bieten.

Waffen

Waffen (privat)

Neben den hohen Auflagen was den Schutz von Handfeuerwaffen angeht kann ein fahrlässiger Umgang mit der Sicherung der Waffen zu folgenschweren Unfällen führen. Hier kann auch der Tod anderer Menschen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden! Wer eine oder mehrere Waffen besitzt sollte in unserem Vergleich insbesondere auf diesen Einschluss achten.



Internet

Schaden durch Internetnutzung

Jeder der einen Internetanschluss zur Verfügung hat, sollte auch bedenken was passieren kann, wenn durch ein Missgeschick die Kontodaten vom Girokonto oder der Kreditkarte gestohlen werden oder ein Virus vom eigenen Computer auf andere Rechner verbreitet wird. Ist der Einschluss Internetschäden in der Haftpflicht vorhanden, zahlt dder Versicherer für den Schaden bei anderen.


Welche Risiken sind von der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel NICHT abgedeckt?

Es gibt Verträge, die je nach Leistung die unterschiedlichsten Haftpflichtfälle abdecken. Die Leistungen dieser Verträge sichern unterschiedlichste Möglichkeiten für finanziellen Ruin des Versicherungsnehmers ab. Zumindest, solange die Folgen seines Handelns nicht vorsätzlich geschehen.

Und genau dies ist einer der wichtigsten Ausschlüsse in der Haftpflichtversicherung, die es zu bedenken gilt. Auch weitere Delikte werden durch die Haftpflicht in der Regel nicht abgedeckt. Zumindest dann nicht, wenn sie nicht explizit bereits im Haftpflichtversicherung Vergleich als abgedeckte Risiken eingeschlossen sind.


Vorsatz

Vorsatz

Unter Vorsatz versteht man eine Handlung, die mit genauem Wissen über die Konsequenzen durchgeführt werden. Das kann zum Beispiel die absichtliche Zerstörung eines Autos sein, oder eine Prügelattacke auf einen anderen Menschen. Die Versicherung übernimmt dann den Haftpflichtfall garantiert nicht. War sich der Versicherungsnehmer aber nicht im klaren über die Folgen und hat sie somit nicht billigend in Kauf genommen spricht man von Fahrlässigkeit. Die fällt nämlich dann unter den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung.

Deliktsunfähigkeit

Deliktsunfähigkeit

Als Deliktsunfähig gelten Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht beendet haben. In einigen Versicherungen liegt die Grenze der Deliktsunfähikeit sogar bei 10 Jahren. Begeht ein Kleinkind einen Haftpflichtschaden, kann es nicht für die Folgen zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Fall kann der Geschädigte nur darauf hoffen, dass seine Haftpflichtversicherung eine Forderungsausfalldeckung aufweist.


Gleiche Versicherung

Gleiche Versicherung

Fügt ein versicherter einem anderen einen Schaden zu, und die Gegenpartei ist in derselben Haftpflicht eingeschlossen, dann reguliert die Versicherung den Schaden nicht. Darunter fallen in einer Familienversicherung also alle Familienmitglieder.

Gleicher Haushalt

Gleicher Haushalt

Ähnlich wie bei dem Ausschluss der gleichen Versicherung verhält es sich in der Haftpflichtversicherung mit dem Leben im gleichen Haushalt. So können z.B. Studenten in einer WG nicht gegenseitig die Haftpflichtversicherung des anderen zur Rechenschaft ziehen, da innerhalb der Wohngemeinschaft mit diversen Problemen gerechnet werden muss.


Gesetzlicher Vertreter

Gesetzliche Vertreter

Als gesetzlicher Vertreter wie etwa die Behörde bei minderjährigen, elternlosen Kindern oder bei Ziehkindern benötigt man meistens einen gesonderten Einschluss in der Haftpflichtversicherung. Auch zwischen Vormund und Mündel kann kein finanzieller Ausgleich durch die Versicherung erfolgen.

Zeitlich begrenzte Besitzübertragung

Zeitlich begrenzte Besitzübertragung

Wurde an den Versicherungsnehmer eine zeitlich begrenzte Besitzübertragung ausgesprochen, kann der Verleiher oder Vermieter seitens der Haftpflichtversicherung nicht für einen Schaden herangezogen werden, der durch das verliehene oder vermietete Objekt entstanden ist. Als Grundlage dafür reicht schon ein mündlicher Vertrag zwischen den beiden Parteien. Zu dieser Klausel gehören alle Besitzübertragungen wie: Miete, Leihe, Leasing, Pacht und Verwahrung.


Verfügungsbefugnis

Überschreitung der Verfügungsbefugnis

Durch verbotene Eigenmacht einer überlassenen Sache entstehende Haftpflichtschäden können ebenfalls nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Hat man z. B. jemanden beauftragt ein Auto zu verkaufen, und dieser hat nicht den explizit abgesprochenen Preis erzielt, kommt die Haftpflicht des Verkäufers nicht für den Ausgleich des Vermögensschadens auf.

Verbotene Eigenmacht

Ausnahme: Verbotene Eigenmacht bei Mietobjekten

Der Ausschluss der Überschreitung der Verfügungsbefugnis tritt nicht in Kraft, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt! Mietsachschäden (wie verkratztes Parkett) sind bei den meisten Anbietern bis zur Obergrenze in den meisten Haftpflichtversicherungen entgegen dem vorigen Punkt mit eingeschlossen.



Sachen, die bearbeitet werden

Fremde Sachen, die bearbeitet werden

Ein Versicherungsnehmer kann keine Forderung gegenüber der Haftpflichtversicherung des Besitzers einer Sache geltend machen, wenn er zum Zeitpunkt des Unglücks diese Sache bearbeitet hat. Ein Beispiel kann zum Beispiel ein Handwerker sein, der ein Möbelstück restauriert. Kommt er durch die Schadhaftigkeit des Möbels während der Bearbeitung zu Schaden, kann er kein Schadensersatz von der Versicherung des Besitzers fordern.


Abgrenzung zu speziellen Haftpflichtversicherungen

Die private Haftpflichtversicherung hat über die zuvor genannten Ausschlüsse hinaus auch viele unterschiedliche Abgrenzungen zu anderen Haftpflichtversicherungen. Diese Liste zeigt unterschiedliche weitere Umstände, in denen eine gesonderte Haftpflicht nötig ist:

  • Besitz von bestimmten Tieren
  • Halten eines Autos
  • Größere Bauvorhaben
  • Gewässergefährdung
  • Besitz eines Hauses
  • Nachgehen eines Wassersports
  • Ausübung eines Amtes
  • Berufsausübung: Arzt
  • Berufsausübung: Jäger
  • Berufsausübung: Rechtsanwalt
  • Berufsausübung: Finanzberater
  • Gewerbliche Haftpflichtschäden
  • Spezielle Umweltgefährdung

Was bedeutet Deliktsunfähigkeit und eingeschränkte Deliktsunfähigkeit?

Eine Deliktsunfähige Person ist jemand, der nach §828 BGB nicht für vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden Ersatzzahlungspflichtig ist. Dazu kann man unter mehreren Umständen eingestuft werden. Das ist zum einen das Alter, zum anderen auch psychische Erkrankungen oder Bewusstlosigkeit und kann ausschließlich von einem Richter festgestellt werden. Gerade günstige Haftpflicht-Verträge können in ihren Nutzungsbedingungen diese Gruppen ausschließen.

Das Gesetz sieht vor, dass Menschen die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nicht für begangene unerlaubte Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Hierbei ist es egal, ob die Handlung fahrlässig oder sogar vorsätzlich begangen worden ist. Sie sind laut Privathaftpflichtversicherung vollends deliktsunfähig. Wer jungen Nachwuchs hat, sollte daher im Vergleich prüfen, ob die Versicherung auch Schäden von unter 8jährigen übernimmt. Es können zwar Haftpflicht-Forderungen abgewiesen werden, aber aus Gründen der Verantwortlichkeit kann man sich nicht darauf verlassen, dass die geschädigte Seite eine Forderungsausfall-Klausel hat. Im schlimmsten Fall ruiniert das eigene Kind das Leben eines anderen, woraufhin dieser lebenslang finanziell ruiniert ist.

Zwischen dem 7. und dem 10. Lebensjahr (also mindestens 8jährige bis exkl. 11jährige) sind zwar auch deliktsunfähig, allerdings nicht im vollen Maße. Diese Personengruppe wird vor Rechenschaft bewahrt, wenn sie einen fahrlässigen Schaden an einem KFZ, einer Straßenbahn oder eine Schwebebahn verursacht hat. Er darf jedoch nicht vorsätzlich begangen sein.

Deliktsunfähiges Kind
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Wer zahlt, wenn das Kind Schuld hat?

Bis zum Ende des 18. Lebensjahres kann ein jugendlicher nicht haftbar gemacht werden, wenn er oder sie "nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte". Sie sind eingeschränkt deliksfähig.

Psychische Krankheiten, geistige Behinderungen und Bewusstlosigkeit gelten laut Gesetz und somit auch in der Haftpflichtversicherung zu Zuständen der vollen Deliktsunfähigkeit. Ist ein vorübergehender Geschäftsunfähiger Zustand gegeben, z.B. durch selbst herbeigeführte Rauschzustände, ist man zwar geschäftsunfähig, nicht jedoch Delitsunfähig!

Verletzt jedoch ein Erwachsener seine Aufsichtspflicht gegenüber seinem Mündel, kann der Erwachsene zur Haftpflicht herangezogen werden. Das geht aus dem §832 BGB hervor. Die Verantwortung kann auch übertragen werden. Dabei ist es unerheblich ob die übertragene deliktsunfähige Person ein Familienmitglied ist oder nicht.

Tabelle: Abgrenzung deliktsunfähig, eingeschränkt deliktsunfähig nach BGB und Haftpflichtversicherung.

Welche Leistungsgrenzen und Selbstbeteiligungsgrenzen gibt es bei der Privathaftpflicht?

Es gibt sehr große Unterschiede in den Leistungsgrenzen. Üblicherweise liegt die Deckungssumme Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden und Mietsachschäden zwischen drei und 20 Millionen Euro. Das klingt zunächst nach sehr viel, hat aber seinen Sinn.

Deckungssumme & Selbstbeteiligung
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Wo man das ganze Sparpotential ausschöpfen kann.

Es empfiehlt sich eigentlich immer, sich mit einer hohen Versicherungssumme zu versichern. Natürlich ist eine Privathaftpflicht mit einer Deckungssumme von 3 Millionen Euro normalerweise ausreichend. Allerdings sind gerade bei Personenschäden schnell sehr hohe Summen entstanden. Somit wird für Singles eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro empfohlen.

Familien mit Kindern sollten allerdings eine höhere Deckungssumme wählen. Gerade Kinder wissen nicht immer was sie tun und können ungeahnte Zerstörung anrichten. Wählen Sie daher mindestens eine Deckung von 10 Millionen Euro, besser noch mehr.


Selbstbeteiligung

In der Selbstbeteiligung gibt es normalerweise drei unterschiedliche Stufen: Tarife ohne jegliche Selbstbeteiligung, eine Selbstbeteiligung von 150 €, und eine von 250 €. Wer eine SB vereinbart, kann die Prämien reduzieren, muss aber kleinere Mißgeschicke selbst tragen, ohne dass die Hausratversicherung eintritt.


Nicht am falschen Ende sparen!

Interessant an den Tarifen ist, dass die Deckungssummen kaum einen Effekt auf die Kosten haben! Wer im Online-Vergleich ein wenig herumprobiert, wird sehen wie gering die jährlichen Beiträge bei höheren Summen steigen. Hier sollte also auf keinen Fall wegen 2 € weniger Beitrag pro Jahr auf eine ausreichende Deckung verzichtet werden.

Lohnenswerter sind Einsparungen an anderer Stelle: Durch die Wahl eines 3 oder 5 Jahres Vertrag gewähren einige Versicherer einen zusätzlichen Rabatt von 10% oder mehr. Auch die jährliche Zahlungsweise ist eine gute Option zum Sparen. Denn bei monatlicher oder vierteljährlicher Zahlung erheben viele Versicherer einen Ratenzahlungszuschlag. Außerdem sollte der Betrag der gewünschten Zahlweise mindesten 15 € betragen. Ein Versicherungstarif von 36 € pro Jahr sollte also nicht per monatlicher Zahlungsweise je 3 € gestückelt werden.

Zu guter Letzt ist die Selbstbeteiligung ein Punkt, an dem sogar doppelt gespart werden kann. Denn zum Einen verringert sich der Jahresbeitrag der Haftpflicht enorm, zum Anderen muss der Versicherer nicht bei jedem noch so kleinen Problem konsultiert werden. Dadurch bleiben die Beiträge gering und die Akte bleibt von Vorschäden verschont: Die Beiträge steigen durch die seltenere Nutzung der Police nicht an und ein Wechsel der Versicherung oder des Tarifs sind viel einfacher möglich.


Vertrag und Recht in der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflicht zahlt im Wesentlichen für drei Schadensarten: Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, welche aus Personen- oder anderen Sachschäden hervorgehen. Auch für direkte Vermögensschäden kommen viele Versicherer – meist jedoch nur eingeschränkt – auf.

Eine Haftpflichtversicherung sollte jeder Bürger haben. Die Privathaftpflicht ist die einzige Versicherung, die den Versicherungsnehmer umfassend davor schützt, Zuweisungen auf Schadenersatz selber bezahlen zu müssen. So bedeutend der Haftpflichtschutz ist, so reichlich sind auch jene Unterschiede bei den angebotenen Tarifen. Die Leistungen sollten sorgfältig ausgewählt werden. Die Police sollte immer auf die Lebenslage abgestimmt sein. So kann die Haftpflichtversicherung individuell an die Lebensumstände angepasst werden.


Dauer des Versicherungsverhältnisses

Der frühestmögliche Versicherungsbeginn für den Haftpflichtschutz ist der Tag nach Eingang des Antrags. Wer also heute einen Antrag stellt, kann den Versicherungsschutz schon morgen nutzen.

Wann der Versicherungsschutz beginnen soll, bestimmen die Kunden selbst. Geben diese bei der Antragstellung das gewünschte Startdatum an, welches bis zu einem Jahr vorzeitig möglich ist, kann die Versicherung entsprechend erst später beginnen. Nimmt die Versicherung den Antrag an, besteht ein Schutz ab dem gewünschten Datum. Generell kommen als Antwort auf eine Frage nach der Dauer des Vertragsverhältnisses viele Aussagen in Frage. Zum einen kann der Vertrag aufgrund einer bestimmten Klausel in den Unterlagen automatisch abgeschlossen werden, oder aber er wird von einer der Vertragsparteien gekündigt. Die mögliche dritte Variante ist eine Beendigung des Haftpflichtschutzes, weil die versicherte Gefahr nicht mehr da ist.


Prämienzahlung bei ungewollter Arbeitslosigkeit

Wer heute gezwungen ist, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder jene auch bewusst nimmt, stellt sich oft die Frage nach möglichen oder erforderlichen Haftpflichtversicherungen für Arbeitslose. Bürger, die im Voraus eine Arbeitslosenversicherung unterzeichnet haben, können im Rahmen der beruflichen Auszeit tendenziell besser abgesichert sein als Arbeitslose ohne einen passenden Versicherungsschutz.


Planmäßige Kündigung: Kündigungsfristen

Die minimale Versicherungsdauer bei einer Haftpflichtversicherung beträgt normalerweise ein Jahr. Wenn Versicherte Haftpflichtversicherung kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln möchten, müssen Sie ihren Vertrag in aller Regel drei Monate vor dem Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Ansonsten verlängert er sich um ein weiteres Jahr.


Außerplanmäßige Kündigungsgründe

Unter gewissen Voraussetzungen haben Kunden bei Ihrer Haftpflicht ein spezielles Sonderkündigungsrecht und können auf diese Weise die dreimonatige Frist zur Kündigung umgehen.

Wenn ein Schaden reguliert werden soll, können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer kündigen. Hierfür haben Kunden einen Monat ab der Kenntnisnahme über die Regulierung des Schadens Zeit.

Wird die Haftpflichtversicherung teurer, ohne dass der Umfang der Leistung angepasst wird, können Kunden ebenfalls das Sonderkündigungsrecht nutzen. Auch hierbei gilt für eine Kündigung die einmonatige Frist, nachdem der Versicherer über eine Erhöhung der Beiträge informiert hat.

Wegfall des Risikos

Wenn in einer neuen Situation im Leben weiterhin ein Versicherungsbedarf für eine Haftpflicht besteht, aber angepasst werden soll, muss der Versicherer zeitnah darüber informiert werden.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Kunde und sein Partner sich trennen und den solidarischen Haushalt auflösen. Wer zuvor gemeinsam über die Partnerhaftpflicht versichert war, für den reicht nun eine Haftpflicht mit dem Single-Tarif aus.

Beitragsanpassung

Wenn Kunden eine Beitragsanpassung oder Beitragserhöhung bekommen, besteht immer ein gesondertes Kündigungsrecht. Kunden haben in diesem Fall bis zu einem Monat nach dem Empfang der Nachricht zur Beitragserhöhung Zeit, die Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Hierbei gilt, dass die Kündigung wenigstens vier Wochen nach Erhalt der Erhöhung bei dem Versicherer vorliegen muss. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Gekündigt werden kann immer frühestens zu jenem Zeitpunkt, ab welchen auch die Erhöhung gilt.

eingetretener Versicherungsfall

Von einem eingetretenen Versicherungsfall ist dann die Rede, wenn ein tragisches Ereignis eintritt, das bei der Haftpflicht auch versichert ist. Bei der Haftpflichtversicherung liegt ein Versicherungsfall immer dann vor, wenn Dritte gegen den Versicherten Ansprüche auf Entschädigung geltend machen, welche über die Privathaftpflicht mit versichert sind.

Risikoerhöhung

Wenn sich Lebensumstände des Versicherten verändern, können Risiken entstehen. Eine Risikoerhöhung wie eine Eheschließung, der Kauf eines Hauses oder die Geburt eines Kindes muss der Versicherungsnehmer dann auch dem Versicherer mitteilen. Dies ist notwendig, damit der Schutz der Privathaftpflicht angepasst werden kann.

Mehrfachversicherung

Eine Mehrfachversicherung wird auch Doppelversicherung genannt. Diese liegt dann vor, wenn Versicherungsnehmer das Risiko mit mehr als nur einer Police bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften versichern. Zu dieser Mehrfachversicherung kann es zum Beispiel kommen, wenn ein Paar in eine Wohnung und beide schon eine eigene Privathaftpflichtversicherung haben.


In welchen Lebenssituationen sollte ich meine private Haftpflichtversicherung überprüfen?

Nicht regelmäßige Überprüfung der Haftpflichtversicherung birgt Haftungsrisiken. Egal in welcher Lebenssituation man sich befindet, durch eine einfache Prüfung lässt sich oft bares Geld sparen. Man sollte drauf achten sich einen Berater mit an die Hand zu nehmen, der unabhängig vergleichen kann und zwar sowohl den Preis als auch die Leistung der Verträge. Dabei sollte man vor einem Abschluss seine Ansprüche klar definieren und vor allem die Deckungssumme in der benötigten Höhe auswählen. Dadurch lässt sich der riesige Markt von Produkten bereits gut filtern.

Auszug aus dem Elternhaus

Sobald ein eigener Hausstand gegründet wird, fallen die Kinder oft aus dem Schutz der elterlichen Haftpflichtversicherung und müssen ihre eigene abschließen. Oft weist die Versicherung durch ein Schreiben darauf hin. Dabei können sich Singles in einer WG, einer eigenen Mietwohnung oder einem Appartment bereits günstige Konditionen sichern. Es gibt auch Tarife bei denen die gesamte Lebensgemeinschaft im selben Haushalt abgesichert werden kann.

Einstieg in den Beruf

Sobald das erste Gehalt auf dem Konto landet, endet auch hier oft der Versicherungsschutz der Eltern. In der weiteren Karriere wird es auch immer wieder Zeitpunkte geben, an denen der Versicherungsschutz überprüft werden sollte. Das gibt einem die Sicherheit immer mit dem richtigen Produkt ausgestattet zu sein.

Mit einem Partner zusammenziehen/Hochzeit

Bei Gründung einer Lebensgemeinschaft mit einer Partnerin oder einem Partner kommt es ebenfalls drauf an zu prüfen, ob sich beide Parteien in einem Vertrag versichern lassen. So lässt es sich vermeiden, dass beide eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen und der Preis kann zwischen beiden geteilt werden. So kommt man in den meisten Fällen günstiger weg.

Kinder kriegen/Familie gründen

Wenn der eigene Nachwuchs auf dem Weg ist, lohnt sich eine Überprüfung der Absicherung. Ganze Familien können in Familientarifen zusammen abgesichert werden.

Da Eltern die volle Verantwortung für ihre Kinder tragen, solange diese noch nicht deliktfähig sind brauchen sie ebenfalls die passende Absicherung für ihre Kinder.

Das Verhalten der Kinder ist oft unberechenbar und birgt somit ein erhöhtes Risiko. Im Verkehr oder im alltäglichen Leben kann es schnell zu einem Unfall kommen und man haftet laut Gesetz für den dabei entstandenen Schaden.

Kinder verlassen das ELternhaus

Wenn Kinder das eigene Elternhaus verlassen, weil sie beispielsweise das gewisse Alter erreicht haben um alleine wohnen zu wollen, benötigen diese oft eine eigene Absicherung. Auch für Studenten, die oft auch noch kein eigenes Geld verdienen müssen überprüfen ob der Versicherungsschutz der Eltern noch während des Studiums greift oder ob sie bereits eine eigene Absicherung abschließen sollten.

Scheidung/Trennung

Bei einer Scheidung nach der Ehe oder Trennung vom Partner muss überprüft werden inwieweit sich der Schutz verändert. Single Tarife sind oft preiswerter und bieten trotzdem vollen Versicherungsschutz.

Rente/Tod des Partners

In der Rente sollten Senioren ihren Versicherungsschutz ebenfalls prüfen, denn viele Versicherer bieten spezielle Seniorentarife an. Diese sind in der Regel günstiger als normale Tarifvarianten und unterscheiden sich kaum in den Leistungen.

Bei einem Todesfall eines Angehörigen muss der Versicherungsschutz nicht unbedingt enden, sondern kann als eigene Absicherung übernommen werden. Ähnlich wie bei einer Rentenversicherung, die auch auf die jeweiligen Lebenspartner oder eingetragenen Erben übergeht.

Zwischendurch

Sie sollten ihre Haftpflichtversicherung immer mal wieder überprüfen. Zudem sollte man immer drauf achten bloß ein Jahres Verträge abzuschließen, um sich die Flexibilität jedes Jahr wechseln zu können beizubehalten. Beim Vergleich von mehreren Anbietern lässt sich oft sehr viel Geld sparen.


Wie kann ich bei Abschluss der privaten Haftpflichtversicherung zusätzlich sparen?

Eine private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor einem finanziellen Ruin, wenn dieser einen Schaden verursacht. Mit den günstigen Versicherungsprämien ab etwa 20 Euro pro Jahr ist eine private Haftpflicht besonders günstig. Bei deren Abschluss sollten Versicherte auf eine besonders hohe Versicherungssumme achten. Einschließlich einer Selbstbeteiligung können zusätzlich die Kosten reduziert werden.

Eine Selbstbeteiligung lässt sich bei fast jeder Haftpflicht vereinbaren, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Schäden, die unterhalb einer vereinbarten Selbstbeteiligung liegen, zahlt der Versicherte selbst. Geht ein Schaden über jene Grenze hinaus, zahlt dieser nur die Selbstbeteiligung. In Abhängigkeit von der Police liegt diese etwa zwischen 150 und 1.000 Euro. Bei einer Haftpflichtversicherung eine Eigenbeteiligung zu vereinbaren, ist für die Versicherungsnehmer interessant, die bei der Police ihre Kosten sparen möchten und deshalb Bagatellschäden selber zahlen wollen. Hierbei gilt: Je höher die Eigenbeteiligung ist, desto niedriger ist zu zahlende Versicherungsbeitrag.


Tritt meine private Haftpflichtversicherung auch im Ausland für mich ein?

Schnell führt auf Reisen eine kleine Unachtsamkeit zu einem Schaden, dessen finanzielle Schäden erheblich sein können. Jenes gilt vor allem auch auf Reisen. Im Urlaub ist die gute Stimmung dann, wegen der drohenden Kosten, besonders schnell verflogen. Daher ist ein guter und umfassender Versicherungsschutz auch im Urlaub wichtig.

Der Straßenverkehr sowie auch das Fahrverhalten aller Verkehrsteilnehmer unterscheiden sich hierbei von einem zum anderen Land. Da schaut der Versicherte nach links und auch nach rechts und dann erneut nach links. Er geht schnell über die Straße und schon ist das Unglück passiert: Ein sich von der rechten Straßenseite näherndes Auto hat er völlig übersehen. Um dem Versicherten auszuweichen, hat der Fahrer den Wagen auf die andere Seite gelenkt. Hier kollidiert er mit dem anderen Fahrzeug. Hier ist das Resultat die Unachtsamkeit – zwei beschädigte Fahrzeuge sowie drei verletzte Personen.

Vor allem den Tücken des Linksverkehrs sind schon viele deutsche Urlauber zum Opfer gefallen. Jene Tatsache, dass der Verkehr in der Heimat anderen Staßenregeln folgt, befreit allerdings nicht von der Haftbarkeit. Geschädigte Personen können dem Versicherten den Sachschaden des Fahrzeugs, die Behandlungskosten und Schmerzensgeld in Rechnung stellen. Schnell gehen jene Ansprüche auch mit erheblichen Geldsummen einher. Verfügt der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung, ist diese auch im Ausland gültig und übernimmt die Kosten für entstandene Personen- oder auch Sachschäden bis zu jener vereinbarten Deckungssumme.


Europäisches Ausland

In der Privathaftpflicht haben die Versicherungen verschiedene Kategorien bei den Angeboten. Beginnend mit einem Basisschutz wächst auch die Versicherungssumme über einen Komfortschutz zu einem Premiumschutz auf 30 Millionen Euro an. Mit der Deckungssumme von lediglich 5 Millionen Euro ist der Tarif nur ein Grundschutz. Somit wird empfohlen, im Minimum eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro bei der Versicherung abzuschließen. In dem Basisschutz sind auch schon Mietsachschäden und auch das Risiko des Schlüsselverlustes im Hotel bis 25.000 Euro versichert. Hierzu gehört auch das Risiko von Internetschäden durch vom Computer aus versendete Schadprogramme.


Internationales Ausland

Eine Haftpflichtversicherung deckt alle Schadenbereiche auch im internationalen Ausland ab. Ausgenommen sind vereinsmäßige Tätigkeiten, Berufstätigkeit, Kraftfahrzeuge und eine spezielle Tierhalterhaftpflicht, wie die Pferde- oder Hundehaftpflicht. Diese Versicherung greift jedoch nicht nur im Alltag. Die private Haftpflicht gilt auch im internationalen Ausland und gleicht hier bis zu der vereinbarten Summe alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus, die welche der Versicherte verursacht hat. Damit verfügt er auf Reisen immer über einen vollen Versicherungsschutz. Er beinhaltet die Übernahme der Behandlungs- und Wiederherstellungskosten bei Personen- oder Sachschäden, Kosten für noch folgende Schäden sowie Kosten, die aus Rentenzahlungen, Verdienstausfällen oder Schmerzensgeldforderungen im internationalen Ausland entstehen.


Welche weiteren Haftpflichtversicherungen gibt es?

Obwohl eine private Haftpflichtversicherung einen erheblichen Teil der Haftungsrisiken des täglichen Lebens abdeckt, gibt es spezielle Risiken, welche nur über eine eigene Haftpflichtversicherung versichert werden können.

Die Deckungssummen variieren hierbei zwischen 500.000 und 10 Mio. Euro. Empfehlenswert sind hierbei Haftpflichtversicherungen einer Deckungssumme von wenigstens 2 bis 6 Millionen Euro, da bei Ereignissen mit Personenschäden, mit den l. zu erwartenden Folgekosten, sehr schnell eine besonders hohe Schadenersatzzahlung erzielt werden kann wie zum Beispiel durch Schmerzensgeld oder Rentenzahlungen.


KFZ-Haftpflichtversicherung

Wer sich mit Motorrad, Auto, Mofa, Quad, Traktor oder Bus auf die Straße begibt, ist verpflichtet, sein Fahrzeug zu versichern. Ohne die Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen keine motorisierten Fahrzeuge auf die Straße - dies hat der Gesetzgeber geregelt.

Eine Kfz-Haftpflicht entschädigt Unfallopfer einschließlich ihrer Mitfahrer des unfallverursachenden Fahrers bis zu der vereinbarten Versicherungssumme. Weitere optionale Versicherungen für das Fahrzeug bieten eine separate Sicherheit, sie übernehmen beispielsweise nach der Panne oder auch einem Unfall im Ausland hierbei die Kosten für eine Rückfahrt nach Hause.


Tierhalterhaftpflichtversicheurng

Hunde- und auch Pferdebesitzer sollten keinerlei finanzielles Risiko eingehen und die Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Hierbei geht nicht nur um die Verletzungen, welche anderen Menschen direkt durch ein Tier zugefügt werden. Tierhalter können beispielsweise auch für entstehenden Folgeschäden verantwortlich gemacht werden, wenn sich jemand vor dem Tier erschrickt und daher verletzt. Eine private Haftpflichtversicherung deckt hierbei nur Schäden durch kleine Tiere wie Katzen, Vögel oder auch Meerschweinchen ab. Für große Tiere benötigen die Halter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese schützt vor Schäden, die ein Pferd oder ein Hund anstellen. Die Mindestdeckung sollte hier in jedem Fall drei Millionen Euro betragen.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer, falls jemand durch die Immobilie zu Schaden kommt.

Eine Grundbesitzer- und Haushaftpflicht richtet sich besonders an Vermieter, Besitzer von unbebauten Grundstücken und Eigentümergemeinschaften.

Die Eigenheimbesitzer sind über die private Haftpflicht abgesichert. Diese Versicherung zahlt bei Schäden, wenn der Eigentümer versäumt, dafür zu sorgen, dass keinerlei Gefahr für andere Menschen von der Immobilie ausgeht.


Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt und greift bei Schäden durch die Ölheizungsanlage ein – ob die durch Fahrlässigkeit oder ohne Verschulden entstanden ist. Bereits ein Liter Heizöl kann Tausende Liter an Wasser verschmutzen. Ein herkömmlicher Öltank fasst aber 2000 bis 3000 Liter. Der Schaden kann immens sein.


Wassersporthaftpflichtversicherung

Der Abschluss der Wassersporthaftpflicht kann für Wassersportler sinnvoll sein, um höheren Risiken in einem Versicherungsfall zu begegnen.

In Abhängigkeit vom Tarif kann auch der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht diese Schäden schon beinhalten, die zum Beispiel beim Surfen, Rudern oder Motorboot fahren herbeigeführt werden. Dabei wird unterschieden, ob ein eigenes oder geliehenes Brett oder Boot verwendet wird.


Jagdhaftpflichtversicherung

Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Jäger zur Lösung ihres Jagdscheines bei einer zuständigen Jagdbehörde vorweisen muss.

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die einem Dritten zugefügt werden, z. B. wenn ein Hochsitz einstürzt, der Jagdhund ein Tier verletzt oder gar tötet oder der Jäger durch den Gebrauch seiner Schusswaffe einen Schaden herbeiführt.


Bauherrenhaftpflichtversicherung

Ein Bauherr ist verantwortlich für alles, was auf der Baustelle passiert – auch wenn ein Architekt oder ein Bauunternehmer beauftragt ist.

Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, falls es zu Sach- oder Personenschäden auf dem Bau kommt, zum Beispiel, wenn ein Fußgänger durch einen Dachziegel verletzt wird.

Bei guten Privathaftpflichtversicherungen ist jenes Risiko für den Bauherren schon einbezogen, jedoch nur bis zu einer definierten Summe.


Amts- oder Diensthaftpflichtversicherung

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist grundsätzlich allen Angestellten des Öffentlichen Dienstes und Beamten zu empfehlen. Hierzu zählen öffentliche Bedienstete in sozialen, schulischen und kirchlichen Einrichtungen, in Heilberufen, der Verwaltung aber auch Soldaten, Polizisten und Richter.


Artzhaftpflichtversicherung

In der Berufsordnung für die Ärzte ist geregelt, dass diese sich mithilfe einer Arzthaftpflichtversicherung hinreichend gegen Haftungsansprüche im Rahmen der Tätigkeit versichern müssen. Ein Fehler kann in diesem Beruf weitreichende Folgen für den Patienten haben.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Freiberufler und Unternehmer, die von Berufs wegen fremde oder beratende Vermögensinteressen wahrnehmen. Diese bietet einen umfassenden Schutz, wenn der Kunde einen durch den Versicherten verursachten finanziellen Schaden – einen wahren Vermögensschaden – erleidet.


Gewerbe- oder Industriehaftpflicht

Bei einer Industriehaftpflichtversicherung, die auch Betriebshaftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflicht genannt wird, versichern sich Unternehmen vor finanziellen Folgen der Schäden, die durch die industrielle und betriebliche Tätigkeit verursacht werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Schaden durch einen Mitarbeiter oder durch den gesamten Betrieb als Person verursacht wurde.


Umwelthaftpflicht

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Ergänzung zu der betrieblichen Haftpflichtversicherung, um Ansprüche wegen Schäden durch Umwelteinflüsse zu versichern.